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   BGH, 25.03.2010 - III ZR 321/08   

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https://dejure.org/2010,13289
BGH, 25.03.2010 - III ZR 321/08 (https://dejure.org/2010,13289)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - III ZR 321/08 (https://dejure.org/2010,13289)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - III ZR 321/08 (https://dejure.org/2010,13289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - III ZR 321/08
    Insoweit nimmt der Senat zur Begründung auf sein Urteil vom 12. Februar 2009 (III ZR 90/08 - NJW-RR 2009, 613, 618 Rn. 35) Bezug und bemerkt ergänzend, dass die gegen den Beklagten zu 2 verfolgte Freistellung von Ansprüchen der Beklagten zu 1 als Dritte im Sinne dieser Antragstellung eine in der Revisionsinstanz nicht zulässige Änderung des Klageantrags darstellt.

    Insoweit nimmt der Senat zur Begründung auf sein Urteil vom 12. Februar 2009 (III ZR 90/08 - NJW-RR 2009, 613, 618 Rn. 35) Bezug und bemerkt ergänzend, dass die gegen den Beklagten zu 2 verfolgte Freistellung von Ansprüchen der Beklagten zu 1 als Dritte im Sinne dieser Antragstellung eine in der Revisionsinstanz nicht zulässige Änderung des Klageantrags darstellt.

  • OLG München, 08.12.2008 - 21 U 2701/08

    Fondsbeteiligung: Aufklärungspflichtverletzung wegen verschwiegener Provisionen

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - III ZR 321/08
    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Dezember 2008 - 21 U 2701/08 - zugelassen, soweit es die im Berufungsurteil (S. 4 f) wiedergegebenen Klageanträge zu I und II betrifft.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Dezember 2008 - 21 U 2701/08 - zugelassen, soweit es die im Berufungsurteil (S. 4 f) wiedergegebenen Klageanträge zu I und II betrifft.

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